Ratgeber · Hausverwaltung
Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen — Pflichten, Preise & Praxis
Was Hausverwaltungen und WEGs bei der Treppenhausreinigung beachten müssen: gesetzliche Grundlagen, Preisgestaltung, Rahmenverträge und Tipps für reibungslose Abläufe.

Ist Treppenhausreinigung gesetzlich vorgeschrieben?
Eine direkte gesetzliche Pflicht zur Treppenhausreinigung existiert nicht — aber indirekt über mehrere Regelungen: die Verkehrssicherungspflicht (Eigentümer haften für Sicherheit), die Hausordnung (oft festgelegt durch Hausverwaltung oder WEG-Beschluss) und im Mietrecht (Vermieter muss sicherstellen, dass Gemeinschaftsflächen in ordnungsgemäßem Zustand sind). In der Praxis ist regelmäßige Reinigung notwendig, um Mietminderungen zu vermeiden, Unfälle zu verhindern und den Wert der Immobilie zu erhalten. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer empfiehlt wöchentliche Reinigung in Mehrfamilienhäusern.
Empfohlene Reinigungsfrequenz je nach Objekt
| Objekttyp | Empfohlene Frequenz | Typischer Preisrahmen |
|---|---|---|
| Mehrfamilienhaus (4-8 Parteien) | Wöchentlich | 45-75 € pro Einsatz |
| Mehrfamilienhaus (8-16 Parteien) | 1-2× wöchentlich | 60-120 € pro Einsatz |
| Großwohnanlage (20+ Parteien) | 2× wöchentlich | 120-250 € pro Einsatz |
| Bürogebäude mit Publikum | Täglich | 80-180 € pro Einsatz |
| Praxen- oder Ärztehaus | 5-6× wöchentlich | 70-150 € pro Einsatz |
| Luxus-Wohnanlagen | 2-3× wöchentlich | 100-200 € pro Einsatz |
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
- Kehren und Wischen aller Treppenstufen und Podeste
- Reinigung von Handläufen und Geländern (auch Stahl- und Holzgeländer)
- Abwischen der Briefkastenanlagen (außen und innen bei Öffnung)
- Eingangstüren innen und außen (Glas und Griffe)
- Klingel- und Sprechanlagen
- Fußmatten kehren und absaugen
- Fensterbänke und Heizkörper im Treppenhaus
- Kellertreppen und -flure (optional)
- Aufzugsreinigung (Boden und Spiegel)
- Müllbehälter abwischen (optional)
- Monatliche Grundreinigung mit intensiverer Pflege
Rahmenverträge: Was Hausverwaltungen wirklich brauchen
Für Hausverwaltungen ist die Treppenhausreinigung oft Teil größerer Dienstleistungspakete. Ein guter Rahmenvertrag sollte folgende Punkte regeln:
- Exakte Leistungsbeschreibung mit Häufigkeiten und eingeschlossenen Flächen
- Feste Reinigungstage und -zeiten (Mieter wissen, wann geputzt wird)
- Monatspauschale mit klarer Kalkulation — keine Nachberechnungen
- Digitale Leistungsnachweise (Foto-Dokumentation, Unterschriften)
- Beschwerde-Hotline mit 24h-Reaktionszeit
- Ersatzteam bei Krankheit — keine Ausfälle
- Haftpflichtversicherung von mindestens 5 Mio. €
- Kündigungsfrist 1-3 Monate zum Monatsende
- Optionale Zusatzleistungen (Winterdienst, Außenanlagen, Fensterreinigung)
- Jährliche Preisanpassung transparent geregelt (nach Index)
Tipps für die Praxis
- Dokumentieren Sie Beschwerden der Bewohner — das ist Grundlage für Qualitätssicherung
- Stimmen Sie sich mit dem Dienstleister über Änderungen (z.B. Malerarbeiten) ab, damit die Reinigung angepasst werden kann
- Setzen Sie vertragliche Mindestqualitätsstandards fest (mit Bildmaterial der gewünschten Ergebnisse)
- Nutzen Sie digitale Leistungsnachweise für WEG-Nachweis
- Bündeln Sie mehrere Objekte bei einem Dienstleister für bessere Konditionen
- Lassen Sie Rahmenvertrag alle 3-5 Jahre neu ausschreiben (Preiswettbewerb)
- Mieter über Reinigungsplan informieren (Aushang) — reduziert Beschwerden
Häufige Problemfälle und Lösungen
- Reinigungskraft kommt zu spät: Feste Zeitfenster vereinbaren, bei Verstoß Vertragsstrafe
- Qualität schwankt: Monatliche Audits mit Checklisten, schriftliche Mängelerfassung
- Schlüsselübergabe problematisch: Digitale Schlüsselsafes oder NFC-Schlüssel
- Mieterbeschwerden: Direkte Hotline und schnelle Nachbesserung innerhalb 24h
- Vandalismus/Verschmutzung außerplanmäßig: Pauschalvertrag mit 2-3 Sondereinsätzen pro Jahr
- Treppenhaus-Grundreinigung fällt auseinander: 1-2× jährlich Tiefenreinigung fest einplanen
Häufig gestellte Fragen
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